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AGB Logistikplattform Schweiz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Logistikplattform Schweiz unter Berücksichtigung der Interessen aller, verbindlich und fair zu regeln.

  1. bluesun Aktien-Gesellschaft (nachfolgend "bluesun" genannt) ist verantwortlich für alle Belange rund um die Logistikplattform Schweiz.
  2. bluesun erbringt alle Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt). Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit bluesun einen Vertrag abgeschlossen hat.
  3. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschliesslich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
  4. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach der Veröffentlichung auf www.logistikplattform.ch/agb - wirksam, sofern der Kunde der jeweiligen Änderung nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.
  5. bluesun gewährleistet eine professionelle Erbringung der Leistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen. bluesun kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.
  6. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot der Logistikplattform Schweiz oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen.
  7. Falls der Kunde für die Publikation Texte, Bilder, Grafiken oder andere Elemente zur Verfügung stellt, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, dass diese Elemente frei sind von Rechten Dritter, welche der vorgesehenen Nutzung entgegenstehen. Für den Fall, dass Dritte an solchen Elementen Rechte geltend machen, verpflichtet sich der Kunde dazu, bluesun von allen Drittansprüchen freizustellen.
  8. Die Gebühr für eine rubrikbezogene Publikation wird jeweils im Voraus auf den ersten Tag jedes Monats, Quartals oder Semesters zur Zahlung fällig. Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden; die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate.
  9. Übersetzungsarbeiten: als Berechnungsbasis werden die übersetzten Zeichen inkl. Leerschläge gezählt. Beanstandungen sind spätestens 30 Tage nach der Publikation/Erhalt zu melden.
  10. Bei mangelhafter Vertragserfüllung haftet bluesun maximal im Rahmen der Nachbesserungspflicht oder, bei gerechtfertigtem Rücktritt des Kunden vom Vertrag, im Rahmen der Rückleistung allenfalls schon bezahlter Honorarbeträge. Jede Haftung für Verspätungsschaden, unnütz gewordene Aufwendungen, entgangenen Gewinn, Umtriebe oder andere Mangelfolgeschäden werden hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
  11. Aufgrund der Natur des Internet als ein nichthierarchisches Netzwerk kann die jederzeitige öffentliche Verfügbarkeit der bei der Logistikplattform Schweiz gespeicherten Publikation nicht garantiert werden. Für technische Störungen oder Entwicklungen, welche ausserhalb des Einflussbereichs von bluesun liegen, kann bluesun keine Verantwortung übernehmen. bluesun bietet jedoch Gewähr dafür, dass die eigenen EDV-Systeme im Jahresdurchschnitt während mindestens 99% der Zeit online verfügbar sind. bluesun übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen.
  12. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 1% pro Monat zu bezahlen. Zudem hat bluesun Anspruch auf Erstattung von Unkosten für Mahnungen und andere Umtriebe, namentlich auch auf Erstattung der Kosten der von bluesun allenfalls für das Inkasso beigezogenen externen Rechtsberater und Dienstleister. bluesun behält sich zudem das Recht vor, nach erfolgloser Mahnung und Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und weiteren Schadenersatz geltend zu machen.
  13. bluesun behält sich eine Änderung der Gebühren zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor.
  14. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
  15. Das Vertragsverhältnis und alle sich aus diesem Leistungsaustausch ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche unterstehen dem schweizerischen Recht. Für alle mit solchen Ansprüchen in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Basel (Schweiz) der einzige und ausschliessliche Gerichtsstand.
Logistikplattform Schweiz, 15. März 2007


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